Das Mieterrecht auf Wallbox: Was gilt seit 2020?
Mit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 wurde ein wichtiger Grundsatz eingeführt: Mieter und Wohnungseigentümer haben ein Anspruchsrecht auf die Installation einer Ladeeinrichtung (§ 554 BGB für Mieter, § 20 WEG für Wohnungseigentümer).
Konkret bedeutet das:
- Dein Vermieter kann die Wallbox-Installation nicht pauschal verweigern
- Er kann jedoch Auflagen machen (z. B. Art der Installation, zertifizierter Elektriker)
- Du trägst die Kosten der Installation selbst
- Bei Auszug: Rückbau auf eigene Kosten (oder Einigung auf Übernahme)
Wichtig: Das Recht gilt nur für einen eigenen Stellplatz (Garage, Tiefgarage, Außenstellplatz). Wer keinen festen Stellplatz hat, hat auch keinen Anspruch auf eine Wallbox im Gemeinschaftsbereich.
Wie beantrage ich die Wallbox beim Vermieter?

Der Prozess läuft formal ab – aber er muss nicht kompliziert sein:
- Schriftliche Anfrage stellen (per E-Mail oder Brief mit Lesebestätigung): Modell der Wallbox, Installationsplan, Name des Elektrikers
- Vermieter hat 3 Monate Zeit zu antworten (keine gesetzliche Frist, aber Orientierungswert)
- Bei Ablehnung: Begründung einfordern. Pauschal darf nicht abgelehnt werden – nur mit triftigem Grund (z. B. bauliche Unmöglichkeit, gefährliche elektrische Anlage)
- Einigung finden: Oft funktioniert ein Gespräch. Zeige, dass du eine saubere, zertifizierte Installation planst und die Kosten trägst
- Notfalls Mieterrechtsschutz: Mieterbund und Anwälte können helfen, falls der Vermieter trotzdem blockiert
WEG-Beschluss: Wenn alle Eigentümer zustimmen müssen
Leben mehrere Eigentümer in einem Haus (Wohnungseigentumsgemeinschaft = WEG), wird es komplexer. Jeder Eigentümer kann zwar eine Wallbox für den eigenen Stellplatz beantragen – aber bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Kabelverlegung im Treppenhaus) brauchen einen WEG-Beschluss.
Seit der WEG-Reform 2020 gilt:
- Einzelne Eigentümer können auf Kosten-eigenen-Risikos eine Ladestation installieren, ohne Mehrheitsbeschluss
- Für Gemeinschaftslösungen (zentrale Ladeanlage mit Abrechnung) ist ein Mehrheitsbeschluss der WEG nötig
- Die Gemeinschaft kann die Kosten auf alle Eigentümer umlegen, wenn sie gemeinsam beschließen, eine Ladeinfrastruktur zu installieren
Tipp: Die KfW 441 Förderung (bis 70 % Zuschuss) gilt speziell für WEG-Lösungen mit intelligentem Lastmanagement. Ein guter Anlass, die WEG zu überzeugen. Mehr: Wallbox im Mehrfamilienhaus.
Lastmanagement: Warum Mehrfamilienhäuser besondere Anforderungen haben

Ein normaler Hausanschluss liefert 63–100 Ampere für alle Wohnungen zusammen. Wenn 10 Mieter gleichzeitig mit 11 kW laden, würde das 110 kW benötigen – unmöglich für die meisten Hausanschlüsse.
Die Lösung: Intelligentes Lastmanagement. Dabei regelt ein System die verfügbare Leistung dynamisch auf alle aktiven Ladepunkte auf. Voraussetzung für die KfW 441 Förderung. Anbieter wie Heidelberg Energy Control, go-e Controller oder smartWB bieten entsprechende Lösungen.
Kosten für eine WEG-Lösung mit 10 Ladepunkten und Lastmanagement: ca. 15.000–30.000 € (ohne Förderung). Mit KfW 441: oft unter 10.000 € Eigenanteil.
Alternativen: Laden ohne Wallbox in der Mietwohnung
Nicht jeder Mieter hat Zugang zu einem Stellplatz oder bekommt schnell eine Wallbox genehmigt. Diese Alternativen funktionieren gut:
| Alternative | Kosten/Laden | Komfort | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Öffentliche Ladesäule in der Nähe | 0,35–0,55 €/kWh | Mittel | Städter mit kurzen Wegen |
| Laden am Arbeitsplatz | Oft kostenlos | Hoch | Pendler mit Firmenparkplatz |
| Laden beim Einkaufen (ALDI, REWE) | Oft 0 € oder günstig | Mittel | Stadtfahrer, Gelegenheitsnutzer |
| Parkhaus mit Ladepunkten | 0,45–0,65 €/kWh | Mittel | Innenstadtbewohner |
| Haushaltssteckdose (Schuko) | Stromtarif (~0,35 €/kWh) | Niedrig (2,3 kW = sehr langsam) | Nur als Notlösung |
Alle öffentlichen Ladestationen in deiner Nähe: Interaktive Ladekarte. Günstige Alternativen: Kostenlos Elektroauto laden und Laden beim Einkaufen.
Realistischer Check: Für wen taugt ein E-Auto ohne Heimladestation?
Die ehrliche Antwort: Für viele Stadtfahrer funktioniert es – mit ein wenig Planung. Die meisten Stadtmenschen fahren täglich unter 40 km. Mit einer öffentlichen AC-Ladesäule in 5–10 Gehminuten Entfernung und dem Laden beim Einkaufen reicht das für 90 % der Fahrten.
Schwieriger wird es bei:
- Über 80 km täglicher Strecke ohne Lademöglichkeit am Arbeitsplatz
- Wenig öffentliche Infrastruktur in der Nähe
- Fahrzeugen mit geringer Reichweite (unter 250 km WLTP)
Tipp: Mit einem Ladezeit-Rechner lässt sich schnell berechnen, ob öffentliches Laden für deinen Alltag ausreicht. Und: Viele Arbeitgeber fördern die Wallbox-Installation zuhause – frag nach! (KfW-Förderung Ladestation)
Häufige Fragen für Mieter
Kann mein Vermieter die Wallbox-Installation verweigern?
Nein – nicht pauschal. Seit § 554 BGB (2020) haben Mieter ein Anspruchsrecht auf Zustimmung. Der Vermieter darf Auflagen machen (zertifizierter Elektriker, bestimmte Modelle), aber nicht grundlos verweigern. Bei unberechtigter Ablehnung kann der Mieterbund oder ein Anwalt helfen.
Wer zahlt den Strom für die Wallbox in der Mietwohnung?
Grundsätzlich du – über einen eigenen Zähler oder einen Zweitzähler. Viele Vermieter akzeptieren eine Abrechnung über den vorhandenen Strom-Unterzähler. In modernen Mehrfamilienhäusern gibt es oft intelligente Messsysteme, die den Verbrauch für jeden Stellplatz separat erfassen.
Muss ich die Wallbox beim Auszug abbauen?
Im Prinzip ja – du hast das Mietobjekt in dem Zustand zurückzugeben, in dem du es übernommen hast. In der Praxis vereinbaren viele Mieter mit dem Vermieter, dass die Wallbox verbleibt (ggf. gegen Übernahme der Installationskosten). Das sollte vertraglich festgehalten werden.
Gibt es Förderung für Wallboxen in Mietwohnungen?
Direkte Förderung für einzelne Wallboxen in Mietwohnungen gibt es 2026 bundesweit nicht mehr. Wenn dein Vermieter oder die WEG eine Gemeinschaftslösung beschließt, kann die KfW 441 Förderung (bis 70 % Zuschuss) genutzt werden. Arbeitgeber können die Wallbox steuer- und abgabenfrei finanzieren (bis 1.000 €/Jahr).
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